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   VGH Bayern, 24.10.2018 - 3 ZB 15.1967   

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https://dejure.org/2018,35329
VGH Bayern, 24.10.2018 - 3 ZB 15.1967 (https://dejure.org/2018,35329)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.10.2018 - 3 ZB 15.1967 (https://dejure.org/2018,35329)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. Oktober 2018 - 3 ZB 15.1967 (https://dejure.org/2018,35329)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 44a; BayLlbG Art. 17
    Kein Rechtsschutzbedürfnis für Klage auf Auskunfterteilung statt auf Beförderung bzw. Schadensersatz wegen Nichtbeförderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beförderung zum Steueramtmann nach einer durch die Pool-Regelung festgelegten Reihenfolge

  • rewis.io

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für Klage auf Auskunfterteilung statt auf Beförderung bzw. Schadensersatz wegen Nichtbeförderung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 44a; BayLlbG Art. 17
    Beamtenrecht; Beförderungsbegehren; "Pool-Regelung"; Auskunftsanspruch; Unzulässige Klage; Pool-Regelung; Beförderung; Steueramtmann; Leistungsgrundsatz; Stellenpool

  • rechtsportal.de

    LlbG Art. 17 Abs. 1 S. 3 Nr. 3
    Beförderung zum Steueramtmann nach einer durch die Pool-Regelung festgelegten Reihenfolge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 22.09.2016 - 2 C 16.15

    Akteneinsicht; Verfahrenshandlung; Sachentscheidung; Vorbereitung;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2018 - 3 ZB 15.1967
    Es ist dem Kläger zumutbar, sein Begehren in einem Verfahren wegen Nichtbeförderung durchzusetzen (vgl. BVerwG, U.v. 22.9.2016 - 2 C 16.15 - juris Rn. 28).

    Insoweit lässt sich auch aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. Art. 33 Abs. 2 GG kein Anspruch auf Vorlage der Unterlagen ableiten (vgl. BVerwG, U.v. 22.9.2016 a.a.O.).

  • BVerwG, 26.10.2000 - 2 C 31.99

    Angestelltenstelle; Umwandlung in Beamtenstelle; Angestellter, Anspruch auf

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2018 - 3 ZB 15.1967
    Im Übrigen obliegt es grundsätzlich dem gerichtlich nur beschränkt überprüfbaren Organisationsermessen des Dienstherrn, welche Beförderungsplanstellen er wie ausbringt (vgl. BVerwG, U.v. 26.10.2000 - 2 C 31.99 - juris Rn. 12); von "Willkür" kann diesbezüglich vorliegend ersichtlich keine Rede sein.
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